Nutzungsbedingungen Kunstrasenplatz ATUS Nötsch

Die Betriebszeiten der Anlage sind Montag bis Sonntag 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Nach Absprache sind auch Termine außerhalb der normalen Betriebszeiten möglich!

Um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Trainings- bzw. Spieleinheiten gewährleisten zu können, bitten wir um Einhaltung folgender Punkte:

  1. Die Bestellung einer oder mehrerer Betriebseinheiten ist nur durch einen gemeldeten Verein oder durch eine öffentliche Institution z.B. Schule möglich. Die Bestellung erfolgt jeweils nur durch einen Besteller, der auch für die ordnungsgemäße und schadensfreie Benützung der Anlage verantwortlich ist.
  2. Für zusätzliche Einheiten ist eine Terminvereinbarung ausschließlich bei Herrn Mario Skina (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Handy: 0650/9001157) notwendig.
  3. Sollte es dem Verein nicht möglich sein einen Termin einzuhalten, so ist die Absage spätestens 1 Tag vor der Trainings- bzw. Spieleinheit bekannt zu geben. Sollte keine Absage eingehen, wird auch bei Nichtbenützung der Anlage die Einheit zu 50% dem Besteller verrechnet.
  4. Grundsätzlich hat die Benützung der Anlage nur mit geeigneter Ausrüstung und geeigneten Schuhen (keine Stahlnoppen) zu erfolgen. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen und haftet für Schäden aus einer falschen Benützung der Anlage. Die Benützung der Sportanlage erfolgt auf eigene Gefahr!
  5. Im Sporthaus und am Kunstrasenplatz (innerhalb des Zaunes) gilt absolutes Rauchverbot. Sollten sich Vereine nicht daran halten, so werden die Reinigungs- bzw. Reparaturkosten den Verein verrechnet!
  6. Sollte stärkerer Schneefall die Benützung des Kunstrasenplatzes unmöglich machen, werden die Vereine kurzfristig über die Absage informiert. Informationen darüber werden auch auf unserer Vereinshomepage atus-noetsch.at sowie unserer Facebook-Seite veröffentlicht.
  7. Die Umkleidekabinen müssen ordentlich benützt und in sauberen Zustand verlassen werden. Müll gehört in die Müllkübel bzw. Mülltonnen. Für Schäden und Verschmutzungen des Sporthauses haftet der jeweilige Verein bzw. jeweilige Institution.
  8. Die Bezahlung erfolgt direkt nach Benützung in bar in der Kantine unseres Sporthauses.

Der Vorstand des ATUS Nötsch

 Hauptsponsor:

Spuller HP

Nachwuchshauptsponsor:

Bauer Peter Rauchfangkehrer

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